Weihnachtsgeld-Rechner 2026

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Eingaben

10 %200 %
= 3.000 € Weihnachtsgeld brutto

Ihr Weihnachtsgeld netto

1.460 €
Netto-Auszahlung
Weihnachtsgeld brutto3.000 €
Lohnsteuer-922 €
Solidaritätszuschlag-0 €
Sozialabgaben (AN)-618 €
Netto1.460 €
Gesamtbrutto inkl. Weihnachtsgeld: 39.000 € / Jahr

Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Abzüge können abweichen.

Tipp

Weihnachtsgeld ist kein gesetzlicher Anspruch – er muss im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sein. Prüfe deine Unterlagen, bevor du mit einer Auszahlung rechnest.

Nächster Schritt: Weihnachtsgeld sinnvoll anlegen

Wenn du dein Weihnachtsgeld sinnvoll anlegen möchtest, eignen sich ein ETF-Sparplan für den langfristigen Vermögensaufbau oder ein Tagesgeldkonto für kurzfristige Ziele besonders gut.

Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld – auch Weihnachtsgratifikation genannt – ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die üblicherweise im November oder Dezember ausgezahlt wird. Anders als das reguläre Gehalt ist es kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Leistung, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung vereinbart sein muss. Die Höhe variiert stark: Viele Arbeitgeber zahlen zwischen 50 % und 100 % eines Monatsgehalts, manche auch einen fixen Betrag.

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Kein gesetzlicher Anspruch – dein Anspruch entsteht nur durch:

  • Explizite Regelung im Arbeitsvertrag
  • Geltenden Tarifvertrag (z. B. IG Metall, TVöD)
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebliche Übung: Wenn dein Arbeitgeber in 3 aufeinanderfolgenden Jahren freiwillig gezahlt hat, entsteht ein Anspruch

Laut Statistischem Bundesamt erhalten rund 55 % der tarifgebundenen und ca. 35 % der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld.

Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?

Weihnachtsgeld gilt steuerrechtlich als sonstiger Bezug und wird nach der Differenz- oder Monatsmethode besteuert. Der Arbeitgeber ermittelt die Jahressteuer ohne und mit Weihnachtsgeld – die Differenz wird als Lohnsteuer einbehalten. In der Praxis bedeutet das: Das Weihnachtsgeld wird oft höher besteuert als das normale Gehalt, da es deinen Jahresgesamtlohn und damit deinen Durchschnittssteuersatz erhöht.

Bei sehr hohem Weihnachtsgeld (über ein Monatsgehalt) kann die Fünftelregelung Steuern sparen: Dabei wird das Weihnachtsgeld als ein Fünftel angesetzt, die Steuer berechnet und mit fünf multipliziert. Frage deinen Arbeitgeber oder Steuerberater, ob das in deinem Fall sinnvoll ist.

Weihnachtsgeld vs. 13. Monatsgehalt

Weihnachtsgeld13. Monatsgehalt
Gesetzlicher AnspruchNeinNein (außer Tarifvertrag)
Typische Höhe50–100 % MonatsgehaltGenau 1 Monatsgehalt
ZeitpunktNovember/DezemberOft Dezember oder aufgeteilt
BesteuerungSonstiger BezugSonstiger Bezug
RückzahlungsklauselMöglichMöglich

Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Rückzahlungsklauseln sind rechtlich zulässig, wenn sie klar formuliert sind. Typisch: Du verlässt das Unternehmen vor dem 31. März des Folgejahres und musst das Weihnachtsgeld ganz oder anteilig zurückzahlen. Wichtig: Die Klausel muss im Arbeitsvertrag stehen – eine mündliche Absprache reicht nicht. Prüfe deinen Vertrag, bevor du im Herbst kündigst.

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Der Auszahlungszeitpunkt ist vertraglich geregelt. Am häufigsten zahlen Arbeitgeber das Weihnachtsgeld im November aus – vor dem Weihnachtsfest. Manche Unternehmen zahlen auch mit dem Dezembergehalt oder zu einem anderen vereinbarten Termin. Tarifverträge regeln oft den genauen Zeitpunkt.

Ja. Weihnachtsgeld gilt steuerrechtlich als „sonstiger Bezug" und wird über die Differenzmethode versteuert: Das Finanzamt berechnet die Jahressteuer ohne und mit Weihnachtsgeld – die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Außerdem fallen Sozialabgaben an. Der Nettobetrag liegt je nach Steuerklasse bei ca. 50–75 % des Bruttobetrags.

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge enthalten Rückzahlungsklauseln: Verlässt du das Unternehmen bis zu einem bestimmten Stichtag (meist 31. März des Folgejahres), musst du das Weihnachtsgeld anteilig oder vollständig zurückzahlen. Solche Klauseln sind rechtlich zulässig, aber nur wenn sie klar im Vertrag formuliert sind.

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag und ggf. den geltenden Tarifvertrag an. Viele Unternehmen zahlen kein oder ein anteiliges Weihnachtsgeld in der Probezeit. Ist der Anspruch im Vertrag nicht ausgeschlossen, kann er auch in der Probezeit bestehen – frage deinen Arbeitgeber direkt.