Pendlerpauschale Rechner 2026
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Eingaben
So trägst du die Pendlerpauschale ein
- Anlage N der Steuererklärung
- Zeilen 31–40 (Werbungskosten – Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte)
- Belege aufheben: Tankquittungen, Fahrkarten, Tickets
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) ermöglicht es Arbeitnehmern, die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Sie gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Ab 2022 gilt eine erhöhte Pauschale für Fernpendler:
| Entfernung | Pauschale | Beispiel (220 Tage) |
|---|---|---|
| 1 – 20 km | 0,30 € / km | 20 km × 0,30 € × 220 = 1.320 € |
| ab 21 km | 0,38 € / km | 30 km: 1.320 € + 10×0,38×220 = 2.156 € |
Lohnt sich die Steuererklärung?
Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn Ihre Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026)übersteigen. Pendler ab ca. 15–20 km Entfernung profitieren in der Regel deutlich. Je höher Ihr persönlicher Grenzsteuersatz, desto größer die tatsächliche Steuerersparnis.
Was ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale – ist ein steuerlicher Abzug für Arbeitnehmer, die einen weiteren Weg zur Arbeit zurücklegen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Abzugsfähig ist die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – nicht die Hin- und Rückfahrt. Das Verkehrsmittel spielt dabei keine Rolle: Ob Auto, Bahn oder Fahrrad, die Pauschale ist identisch.
Aktuelle Sätze der Pendlerpauschale
| Entfernung | Pauschale pro km & Arbeitstag | Maximale Jahreserstattung |
|---|---|---|
| Bis 20 km | 0,30 € | Max. 4.500 €/Jahr (150 Tage × 20 km × 1,50 €) |
| Ab 21 km | 0,38 € | Unbegrenzt |
Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale
Für Tage im Homeoffice gibt es keine Pendlerpauschale – dafür greift die Homeoffice-Pauschalevon 6 € pro Tag (seit 2023, max. 1.260 €/Jahr = 210 Homeoffice-Tage). Wer also 3 Tage ins Büro fährt und 2 Tage im Homeoffice arbeitet, kann für die 3 Bürotage die Entfernungspauschale und für die 2 Homeoffice-Tage die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Eine Kombination in derselben Woche ist also erlaubt – aber nicht für denselben Tag.
So trägst du die Pauschale in der Steuererklärung ein
Die Pendlerpauschale gehört in die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), Zeilen 31–46. Einzutragen sind: Entfernung in km (einfache Strecke, kürzester Weg), Anzahl der Arbeitstage im Jahr und das gewählte Verkehrsmittel. Belege musst du nicht einreichen – aber aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt. Bei ÖPNV solltest du Jahrestickets oder Monatskarten als Nachweis aufheben.
Lohnt sich die Steuererklärung?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetragbeträgt 1.230 € und wird ohne Nachweis vom Finanzamt automatisch angerechnet. Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten – Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung – diesen Betrag übersteigen. Bei 30 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergibt sich allein für die ersten 20 km: 220 × 20 × 0,30 € = 1.320 €. Dazu kommen 10 km × 220 × 0,38 € = 836 € – zusammen 2.156 € Pendlerpauschale, die den Pauschbetrag deutlich übersteigt.
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