Arbeitslosengeld-Rechner 2026

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Deine Angaben

€ / Monat
Jahre
Monatliches Arbeitslosengeld I
1.680 €
Leistungssatz: 60 % · Bezugsdauer: 12 Monate
Letztes Nettogehalt (ca.)2.695 €
Monatliches ALG I1.680 €
Ersatzquote62.3 % des Nettolohns
Gesamtleistung20.160 €

Bezugsdauer-Tabelle

VersicherungszeitAlterALG I-Dauer
12 Monatealle6 Monate
16 Monatealle8 Monate
20 Monatealle10 Monate
24 Monatealle12 Monate
30 Monateab 50 Jahre15 Monate
36 Monateab 55 Jahre18 Monate
48 Monateab 58 Jahre24 Monate

Quelle: § 147 SGB III. Hervorgehobene Zeile: deine Bezugsdauer laut Eingaben.

Progressionsvorbehalt beachten

ALG I ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr. Wer im Jahr des Jobverlusts noch Gehalt oder andere Einkünfte hatte, muss eine Steuererklärung abgeben – und sollte mit einer Nachzahlung rechnen.

Was ist Arbeitslosengeld I?

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, die du nach dem Verlust deines Arbeitsplatzes erhältst – sofern du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung, auf die du durch deine eingezahlten Beiträge einen echten Anspruch hast.

Wie wird ALG I berechnet?

Grundlage ist das Bemessungsentgelt: der durchschnittliche Bruttomonatslohn der letzten 12 Monate, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2026: 7.550 € West / 7.450 € Ost). Das Bemessungsentgelt wird um eine Sozialversicherungspauschale (20 %) und die Lohnsteuer nach Steuerklasse I reduziert – das ergibt das Leistungsentgelt.

ALG I beträgt dann 60 % des Leistungsentgelts (allgemeiner Leistungssatz) oder 67 % des Leistungsentgelts (erhöhter Leistungssatz für Eltern mindestens eines Kindes). Obwohl das Netto eurer tatsächlichen Steuerklasse höher sein kann, rechnet die Bundesagentur immer mit Steuerklasse I – das ist der gesetzliche Standard.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Die Bezugsdauer orientiert sich an der Versicherungszeit: Für je 2 Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit innerhalb der letzten 5 Jahre gibt es 1 Monat ALG I, mindestens aber 6 Monate (bei 12 Monaten Versicherungszeit), maximal 24 Monate (bei Menschen ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit).

Sperrzeit: Was passiert nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag?

Wer selbst kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt, riskiert eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen. In dieser Zeit zahlt die Bundesagentur kein ALG I – und die Bezugsdauer verkürzt sich um die Sperrzeitleistungen. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Kündigung durch ein nachvollziehbares Grund gerechtfertigt war (drohende betriebsbedingte Kündigung, Umzug zum Partner). Lass dich bei Unsicherheit frühzeitig von der Agentur für Arbeit beraten.

ALG I vs. ALG II (Bürgergeld)

ALG I ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen. ALG II (Bürgergeld) ist eine Grundsicherungsleistung, die unabhängig von früheren Beiträgen gewährt wird, wenn das ALG I ausläuft oder nie bestanden hat. Bürgergeld prüft Bedürftigkeit und liegt deutlich niedriger.

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Berechnungsgrundlage: SGB III §§ 149–152, gültig ab 2026.

Nächster Schritt

Plane deine Finanzen während der Arbeitslosigkeit und berechne deine Abfindung.

Häufige Fragen

ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettolohns (Leistungsentgelt). Wer mindestens ein Kind hat, erhält 67 % (erhöhter Leistungssatz). Das Leistungsentgelt ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate nach Abzug einer Sozialversicherungspauschale von 20 % und der Lohnsteuer nach Steuerklasse I.
Die Bezugsdauer hängt von der Versicherungszeit (Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren) und dem Alter ab. Mindestens 12 Monate Versicherungszeit ergeben 6 Monate ALG I. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate (bei 58+ und 48 Monaten Versicherungszeit).
ALG I ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt). Wer im selben Jahr noch Arbeitslohn oder andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Das kann zu einer Steuernachzahlung führen.
Voraussetzungen: (1) Arbeitlos gemeldet beim Jobcenter, (2) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten (Anwartschaftszeit), (3) aktiv arbeitsuchend. Bei selbstverschuldeter Kündigung oder Aufhebungsvertrag gilt in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein ALG I gezahlt wird.